Die am 29.06.2023 beschlossene EU-Entwaldungsverordnung EUDR soll gewährleisten, dass Erzeugnisse und Rohstoffe, die aus Ländern mit tropischem Regenwald auf den europäischen Markt
gelangen, nicht mit Entwaldung oder der Verletzung von Rechten indigener Völker einhergehen. Die
Verordnung betrifft neben Rohstoffen auch Folge- und Zwischenprodukte, darunter Holz, Kautschuk,
Soja, Palmöl, Rinderhäute und Leder, Kakao und Kaffee.
Kategorie
Wirtschaft