Mittelerhalt seit 2022, direkte oder indirekte Fördermittel des Landes, seiner nachgeordneten Stiftungen oder des Landesverbandes Soziokultur Niedersachsen e.V., Höhe und Verwendung der Mittel, Zuwendungen aus Geldauflagen von Gerichten und Staatsanwaltschaften, Kopplung dieser Mittelvergabe mit Auflagen bei Kooperation mit nicht-eingetragenen Drittgruppierungen (wie dem „Offenen Antifaschistischen Treff“), Kontroll- oder Rückforderungsmechanismen im Fall der Verbreitung von Aufrufen oder der Billigung von Sachbeschädigungen durch die geförderte Infrastruktur des Vereins
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