Vorwurf der nicht ausreichenden Beachtung von wiederholten Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung und infolgedessen ausbleibender Schutzmaßnahmen im Raum Braunschweig; Diesbezügliche Kenntnisse der Landesregierung, bestehende Möglichkeiten der Fachaufsicht gegenüber einem örtlichen Jugendamt, Überprüfung des Verwaltungshandelns des Jugendamtes der Stadt Braunschweig oder anderer beteiligter Landesbehörden
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