Entwicklung eines Energie- und Industrieparks unter Einbezug der Flächen des Voslapper Grodens; Vereinbarkeit der Planungen mit der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie sowie mit Artikel 1 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, Planungen zu weiteren Eingriffen in ökologisch hochwertige oder schutzwürdige Flächen im Zusammenhang mit der niedersächsischen Wasserstoffstrategie
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