Anfrage

Gentechnische Hochsicherheitslabore in Niedersachsen – Kontrolle, Verantwortlichkeiten und demokratische Transparenz im Fall des Helmholtz-Zentrums Braunschweig (Teil 1)

Verzicht auf Veröffentlichung der sicherheitsrelevanten Risikobewertung im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 3, Bewertung (Demokratieprinzip im Grundgesetz, Umweltinformationsgesetz), Möglichkeiten zur Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsstandards in den S3-Laboren des Helmholtz Zentrums durch diverse Stellen (Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit ZKBS, externe wissenschaftliche Begutachtung, Behörden, Landtag), Beschränkung der Forschung auf zivile Zwecke und Berücksichtigung ethischer Prüfverfahren in Bezug auf Pandemierisiken, Vorkehrungen gegen den Missbrauch von Forschungsergebnissen durch Dritte insbesondere im Hinblick auf biologische Gefahrenstoffe, gesetzgeberische Überlegungen zur Einführung einer Kontrollinstanz, internationale Standards und Abkommen für die Regulierung von gentechnischen Hochsicherheitslaboren; s.a. Drucksache 19/7107 und Bundestags-Drucksache 21/128

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Anfrage und Antwort

19-07885 Gentechnische Hochsicherheitslabore in Niedersachsen

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