Kleine Anfrage

Gentechnische Hochsicherheitslabore in Niedersachsen – Kontrolle, Verantwortlichkeiten und demokratische Transparenz im Fall des Helmholtz-Zentrums Braunschweig (Teil 1)

Verzicht auf Veröffentlichung der sicherheitsrelevanten Risikobewertung im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 3, Bewertung (Demokratieprinzip im Grundgesetz, Umweltinformationsgesetz), Möglichkeiten zur Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsstandards in den S3-Laboren des Helmholtz Zentrums durch diverse Stellen (Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit ZKBS, externe wissenschaftliche Begutachtung, Behörden, Landtag), Beschränkung der Forschung auf zivile Zwecke und Berücksichtigung ethischer Prüfverfahren in Bezug auf Pandemierisiken, Vorkehrungen gegen den Missbrauch von Forschungsergebnissen durch Dritte insbesondere im Hinblick auf biologische Gefahrenstoffe, gesetzgeberische Überlegungen zur Einführung einer Kontrollinstanz, internationale Standards und Abkommen für die Regulierung von gentechnischen Hochsicherheitslaboren; s.a. Drucksache 19/7107 und Bundestags-Drucksache 21/128

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Anfrage
17. Juni 2025

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LT-NI-Drucksache  19/ 7588

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Kategorie

Gesundheit

Drucksache
19/ 7588
Eingereicht am
17. Juni 2025
Status

Antwort ausstehend

Eingereicht von

Portrait von Vanessa Behrendt

Vanessa Behrendt

Familien- und frauenpolitische Sprecherin

Delia Klages

Sprecherin für Gesundheit, Soziales, Arbeit und Gleichstellung

Adressat

Landesregierung