Neufassung einer Verordnung zur Erhebung der Gewerbesteuer sämtlicher Offshore-Windparks vor der niedersächsischen Küste durch die Stadt Wilhelmshaven, Verbleib von rund 36 Millionen von insgesamt rund 110 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen bei der Stadt Wilhelmshaven, Auswirkungen, hier: kommunaler Finanzausgleich, Förderprogramme von Land oder EU, Fördermittel und Sonderprogramme, Vermeiden von Rechtsstreitigkeiten aufgrund der Zuweisung der Hebeberechtigung an Wilhelmshaven oder bei Sitzverlagerungen von Windparkbetreibergesellschaften, Akzeptanz innerhalb der Kommunen
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