Thorsten Moriße zum Vorstoß Baden-Württembergs auf der Justizministerkonferenz: „Mehr Opferschutz – Strafmündigkeit endlich runter auf 12 Jahre!“

von AfD Presse

Am 5. und 6. Juni findet die Justizministerkonferenz in Hannover statt. Dem Vorstoß Baden-Württembergs, die gesetzliche Strafmündigkeit zu überprüfen, steht Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) ablehnend gegenüber. „Ich warne davor, von Einzeltaten, die schlimm sind, zu einer generellen Regelung zu kommen“, sagte Wahlmann.

Dazu Thorsten Moriße, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es letztes Jahr in Niedersachsen 20.725 tatverdächtige Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und 10.813 tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren, und damit deutlich mehr als 2022. Angesichts solcher Zahlen verhöhnt Justizministerin Wahlmann die Opfer, wenn sie von Einzeltaten spricht. Hinzu kommt, dass viele Jugendliche unter 14 Jahren sich den Umstand ihrer Strafunmündigkeit bewusst zunutze machen. Wer aber reif genug ist, vor Straftaten planvoll vorzugehen und nach ‚Strafunmündigkeit‘ zu googeln, ist auch in der Lage, die Folgen seiner Handlungen einzuschätzen und für diese die persönliche Verantwortung zu tragen. Die Strafmündigkeit ab 14 Jahren wird den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik und der zunehmenden Brutalität der Taten in keiner Weise mehr gerecht. Insbesondere bei schwerer Kriminalität muss die Justiz die Möglichkeit haben, den Jugendlichen ihr Fehlverhalten mit spürbaren Sanktionen deutlich vor Augen zu führen. In der Schweiz, England und Nordirland sind Kinder bereits ab zehn strafmündig, in Schottland, Ungarn, Belgien und den Niederlanden ab dem zwölften Lebensjahr. Wir fordern noch in dieser Legislaturperiode ein Signal von Niedersachsen nach Berlin für eine Reform des Jugendstrafrechts. Im Hinblick auf den Opferschutz fordert die AfD, die Strafmündigkeit in Deutschland auf zwölf Jahre abzusenken.“

Thorsten Moriße