Stephan Bothe zur Weigerung der Landesregierung, die Vornamen tatverdächtiger Silvesterrandalierer zu nennen: „Wir prüfen eine Klage vor dem Staatsgerichtshof“

von AfD Presse

Die Landesregierung lehnt es ab, die Vornamen der 19 Tatverdächtigen der Silvesterkrawalle zum Jahreswechsel 2022/2023 zu nennen. Als Grund für die verweigerte Antwort auf eine entsprechende Anfrage der AfD-Fraktion (siehe PDF) führt sie das „grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse Dritter“ an. Die Tatverdächtigen könnten identifiziert werden. Zumal nicht erkennbar sei, befindet die Landesregierung, „inwieweit die begehrte Antwort erforderlich ist, um dem Kontrollauftrag des Fragestellers nachzukommen.“

Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Niedersachsen hat acht Millionen Einwohner. Die Annahme, man könne anhand von Vornamen auf einzelne Personen schließen, ist abwegig. Offensichtlich fürchtet man viel eher, dass die Nennung Rückschlusse auf den allgemeinen kulturellen Hintergrund der Tatverdächtigen zulässt. Höchst bedenklich ist es zudem, wenn sich die Landesregierung anmaßt zu bewerten, ob eine Anfrage erforderlich ist, um dem Kontrollauftrag des Fragestellers nachkommen zu können. Darüber zu entscheiden, ist allein Aufgabe des Abgeordneten. Wer hier eingreift, schraubt an den Pfeilern der demokratischen Grundordnung. Mit dieser inhaltsleeren Antwort werden wir uns nicht zufriedengeben. Die AfD-Fraktion prüft eine Klage vor dem Staatsgerichtshof.“

Stephan Bothe