Stephan Bothe zur Organklage gegen die Landesregierung: „Nötig, damit die Landesregierung ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nachkommt“

von AfD Presse

Weil die Landesregierung sich im Rahmen der Beantwortung  (Drucksache 19/1076) einer Anfrage des Landtagsabgeordneten Stephan Bothe weigerte, die Vornamen der Tatverdächtigen der Silvesterausschreitungen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu nennen, hat das Mitglied der AfD-Fraktion heute ein Organstreitverfahren vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof eingeleitet.

Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag:

„Mit meiner Klage mache ich eine Verletzung des Frage- und Informationsrechts geltend, das unsere Niedersächsische Verfassung allen Mitgliedern des Landtages in Artikel 24 gewährt. Die Behauptung der Landesregierung, es würden durch die Nennung der Vornamen überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter verletzt, ist nicht haltbar. Insbesondere die behauptete erhebliche Gefahr der Identifizierung der Täter ist vor dem Hintergrund, dass es sich um 35 Tatverdächtige handelt – hiervon 19 mit deutscher Staatsangehörigkeit –, die an unterschiedlichen Orten zugeschlagen haben, kaum möglich. Hier widerspricht sich die Landesregierung auch selbst, wenn sie zugleich behauptet, es bestünde die Gefahr, dass unbeteiligte, vornamensgleiche Dritte der Tat verdächtigt werden könnten. Offenbar geht die Landesregierung also selbst davon aus, dass eine Identifizierung kaum möglich ist. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Einbürgerungen einen Höchststand erreicht hat und die Anforderungen im Einbürgerungsverfahren immer weiter herabgesenkt werden, ist es von enormer Bedeutung, durch die Vornamen eine Vorstellung davon zu bekommen, welche Bevölkerungsgruppen in bestimmten Bereichen und Situationen besonders kriminalitätsbelastet sind, um hieraus politische Schlüsse zu ziehen. Die Klage ist also notwendig, damit die Landesregierung ihren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und künftig die Verschleierung bestimmter Tätergruppen zumindest erschwert wird.“

Stephan Bothe