Stephan Bothe zur heutigen Verhandlung in Bückeburg: „Es geht um die essentiellen Rechte der Landtagsabgeordneten“

von AfD Presse

Die Richter des Landesverfassungsgerichtes verhandelten heute darüber, ob die Landesregierung verfassungswidrig handelte, als sie dem Abgeordneten Stephan Bothe die Auskunft über die Vornamen von 19 deutschen Tatverdächtigen der Silvester-Krawalle zur Jahreswende 22/23 verweigerte. Gerichtspräsident Wilhelm Mestwerdt betonte, wie bedeutsam die Rechte der Abgeordneten zu nehmen seien. Das Urteil wird am 2. Mai verkündet.

Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„‘Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat die Landesregierung im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten‘, heißt es in Artikel 24 der niedersächsischen Verfassung. Um dieses essentielle Recht unserer demokratischen Grundordnung geht es, und ich begrüße es sehr, dass Gerichtspräsident Mestwerdt seine Bedeutung heute ausdrücklich hervorgehoben hat. Die Abgeordneten müssen ihre Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung erfüllen können. Die gerichtliche Vertretung der Landesregierung versuchte dagegen mit Unterstellungen und wenig schlüssigen Argumenten zu punkten. Ich vertraue auf unsere Richter, dass sie ein angemessenes Urteil fällen.“

Stephan Bothe