Stephan Bothe zur Gewaltwelle in Wolfenbüttel: „Die Antworten auf unsere Anfrage zeigen erneut Versagen und Ignoranz der Landesregierung“

von AfD Presse

Bei neuen Gewalteskalationen in der Innenstadt Wolfenbüttels wurde ein Mann krankenhausreif geschlagen. Zuvor war ein 15-jähriger Junge mit massiven Schlägen und Tritten gegen Kopf und Oberkörper misshandelt worden. Mutmaßliche Täter sind Jugendliche, die von den Medien als „Terror-Kids“ bezeichnet werden. Unter der Drucksache 19/4493 musste die Landesregierung auf unsere Anfrage hin Hintergründe zu Tätern und Opfern nennen. Unterdessen kommt die Stadt nicht zur Ruhe: Am 17. Mai folgte, erneut am innenstädtischen Kornmarkt, eine weitere gewalttätige Auseinandersetzung. Eine flüchtende Personengruppe wurde festgenommen.

Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Seit Monaten wird Wolfenbüttel von einer Welle der Gewalt heimgesucht. Das Muster ist allzu bekannt: Die meist jugendlichen oder heranwachsenden Täter verfügen – teilweise neben der deutschen – regelmäßig über eine ausländische Staatsangehörigkeit und die Opfer nur über die deutsche. Besonders unerträglich wird es, wenn Personen, denen wir Schutz gewähren, obwohl sie weder als Asylberechtigte noch Flüchtlinge anerkannt sind, ihren Undank beweisen, indem sie deutsche Staatsbürger grundlos ins Krankenhaus prügeln. So beteiligte sich am letzten Vorfall ein Syrer, der nur über einen subsidiären Schutzstatus verfügt. Wir fordern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als zuständige Behörde auf, bei derartigen Tätern ausnahmslos und unverzüglich zu prüfen, ob im Rahmen eines Widerrufsverfahrens dieser Schutzstatus aberkannt werden kann, sobald schwere Straftaten begangen wurden. Die Landesregierung legt stattdessen eine geradezu notorische Ignoranz an den Tag. Sie spricht inmitten der Gewalt von vermeintlich positiv wirkenden Maßnahmen. Demnächst soll es dann mal eben ein Streetworker richten.

Bemerkenswert an der Schlägertruppe ist auch der Aufenthaltsstatus eines irakischen Tatverdächtigen. Einer derjenigen, die auf den Kopf des 15-jährigen deutschen Jungen brutal eintraten, ist in den Genuss des sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrechts“ gekommen. Dieses von Bundes- und Landesregierung eingeführte beziehungsweise befürwortete Recht wird ausreisepflichtigen Ausländern gewährt, die dadurch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und dann vorerst nicht mehr abgeschoben werden können. Eine Voraussetzung ist, dass sie sich nur lange genug – fünf Jahre – trotz der Ausreisepflicht in der Bundesrepublik aufgehalten haben.

Wundert es jemanden ernsthaft, dass Ausländer, die das Aufenthaltsrecht und behördliche Entscheidungen missachten, ebenso wenig Respekt vor dem Strafgesetzbuch haben und schwerste Straftaten begehen? Die wichtigsten Lehren aus den Ereignissen in Wolfenbüttel und vielen anderen Städten sind, keine weiteren Schlupflöcher für illegale Einwanderer zu schaffen und bestehende abzuschaffen sowie die konsequente und unverzügliche Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber.“

Stephan Bothe