Stephan Bothe zur anstehenden Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof: „Das Auskunftsrecht der Abgeordneten darf nicht ausgehebelt werden“

von AfD Presse

Darf die Landesregierung die Vornamen deutscher Tatverdächtiger der Silversterkrawalle 2022/2023 bekanntgeben? Über diese Frage entscheidet der Staatsgerichtshof. Für Montag, 4. März, haben die Richter im „Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Stephan Bothe wegen Verletzung der Auskunftspflicht der Landesregierung“ die mündliche Verhandlung angesetzt.

Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Das Auskunftsrecht der Abgeordneten ist ein hohes demokratisches Gut. Es darf nicht unter dem Deckmantel eines angeblichen Persönlichkeitsschutzes von Straftätern ausgehebelt werden. Die von der Landesregierung vorgetragene Befürchtung, die Straftäter könnten allein durch Bekanntwerden der Vornamen identifiziert werden, ist zudem völlig abwegig. Ich erwarte, dass die Richter unserer Auffassung folgen. Die Landesregierung möchte offenbar verhindern, dass für sie politisch unangenehme Fakten der Öffentlichkeit bekannt werden. Sie gehört in die Schranken gewiesen.“

Stephan Bothe