Stephan Bothe zum Verfahrensstand bezüglich der Silvester-Krawalle: „Auf Abschreckung oder Besserung der Lage in der nächsten Silvesternacht ist nicht zu hoffen“

von AfD Presse

Aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage nach dem Stand der 53 Strafverfahren, die im Zuge der Silvester-Krawalle 2022/23 eingeleitet worden waren, geht hervor, dass man auf Seiten der Landesregierung an der Verfolgung der weiteren Entwicklung der Verfahren offenbar nicht weiter interessiert ist (Drucksache 19/1176).

Dazu Stephan Bothe, innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Von den ‚härteren Strafen im Gesetz‘, die ‚auch verhängt werden müssen‘, wie es der damalige Innenminister Pistorius lauthals einforderte, ist offenbar keine Rede mehr. Die Landesregierung begnügt sich mit spärlichen Kenntnissen über lediglich 4 der insgesamt 53 im Zusammenhang mit den Silvester-Krawallen eröffneten Verfahren.

Zu der noch kurz nach den Silvester-Krawallen ebenfalls vom damaligen Innenminister geforderten ‚ehrlichen gesellschaftliche Debatte über mehr Respekt gegenüber unseren Einsatzkräften‘ gehört zudem auch die von uns bisher vergeblich geforderte Nennung der Vornamen von 27 Tatverdächtigen mit deutscher Staatsbürgerschaft aus der Silvesternacht. Die Weigerung der Nennung durch die Landesregierung aus ‚Datenschutzgründen‘ ist dabei in keiner Weise nachvollziehbar.

Dies legt vielmehr den Schluss nahe, dass offenbar der Migrationshintergrund der ‚deutschen‘ Tatverdächtigen vertuscht werden soll, um die eigene Migrationspolitik nicht in den Fokus kritischer Betrachtung durch die Bürger rücken zu lassen.

Überdies braucht man, solange von der Verfolgung wegen Widerstand und Beleidigung wegen ‚Geringfügigkeit‘ abgesehen wird, wie es auch in der Antwort der Landesregierung zu lesen ist, sicher nicht auf einen Lerneffekt, auf Abschreckung oder Besserung der Lage in der nächsten Silvesternacht hoffen.“

Stephan Bothe