Dürfen niedersächsische Polizeibeamte während der anstehenden Fußball-Europameisterschaft eine Deutschlandflagge an ihrer Uniform tragen oder am Polizeiwagen platzieren, wollte die AfD-Fraktion in einer Anfrage von der Landesregierung wissen (pdf anbei). Das Innenministerium verneint und verweist in seiner Antwort auf einen Runderlass, der dies grundsätzlich verbietet. Schwarz-Rot-Gold könnte die Integrität der Beamten in Gefahr bringen ebenso Akzeptanz und Vertrauen in die Ordnungshüter. Die Regenbogenflagge ist hingegen ausdrücklich erlaubt.
Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
Die Landesregierung verhöhnt geradezu unsere Flagge. Sie stellt sie in ihrer Antwort auf meine Anfrage auf eine Stufe mit ‚Fan-Artikeln‘! Wie antideutsch muss eine Landesregierung eingestellt sein, um so zu denken? Wohl in keinem Land der Welt wäre dies vorstellbar. Den Vätern des Grundgesetzes war unsere Flagge so wichtig, dass sie Eingang in Artikel 22 Absatz 2 – kurz nach den Grundrechten – gefunden hat: ‚Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.‘
Wieder einmal demonstrieren rot-grüne Verantwortungsträger ein zweifelhaftes Verhältnis zum Grundgesetz sowie den Symbolen unseres Staates. Bei anderen, die weder einen Bezug zum Nationalstaat noch unserer Rechtsordnung haben, gibt sich die Landesregierung wesentlich unkritischer. So findet sie in derselben Antwort zur sogenannten ‚Regenbogenfahne‘ nur positive Zuschreibungen und hegt anscheinend keine Bedenken bezüglich Integrität, Akzeptanz und Vertrauen. Die Fraktion der AfD bekennt sich in aller Deutlichkeit zu unseren Farben. Schwarz-Rot-Gold ist bunt genug. Diese Farben stehen für unser Grundgesetz, unsere Heimat und alle Teile unseres Volkes, ohne irgendjemanden – aufgrund welcher Orientierung auch immer – auszuschließen. Daher fordern wir, dass niedersächsische Polizisten während der EM im eigenen Land die eigenen Farben tragen dürfen. Die an Staatsdelegitimierung grenzenden Äußerungen der Landesregierung lehnen wir in aller Deutlichkeit ab.
Stephan Bothe