Am 7. Juli 2023 wurde nach Hinweisen eines ausländischen Geheimdienstes ein Syrer in Tostedt wegen Terrorverdachts festgenommen. Auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag erklärte die Landesregierung (Drucksache. 19/2103), der 2022 nach Deutschland eingereiste Syrer habe im Juni 2023 durch die zuständige niedersächsische Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, nachdem ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den subsidiären Schutzstatus zuerkannt habe. Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden sei er vor dem Hinweis aus dem Ausland nicht bekannt gewesen.
Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag:
Wieder einmal versagen Behörden und Regierung, wenn es um ausländische Terrorverdächtige geht. Im Juni, also nur Tage oder allenfalls wenige Wochen vor dem Zugriff, erteilte die Ausländerbehörde dem Syrer eine Aufenthaltserlaubnis. Auch wenn der Bund für den der Erlaubnis zugrundeliegenden Asylantrag zuständig war, können sich die Landesbehörden nicht aus ihrer Verantwortung herausreden. Subsidiärer Schutz wird unter anderem nämlich dann nicht erteilt, wenn der Antragsteller eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Um dies einschätzen zu können, ist das BAMF auch auf Informationen von Landesbehörden angewiesen. Allerdings hatten diese offensichtlich wieder einmal keine Ahnung, mit wem sie es hier zu tun haben. Es ist unverantwortlich, einerseits grenzenlos Migranten nach Niedersachsen einreisen zu lassen, ohne etwas über sie zu wissen, und andererseits nicht dafür zu sorgen, dass diese auch unverzüglich umfassend überprüft werden, insbesondere wenn sie aus Staaten stammen, in denen Terrorgruppen wie der Islamische Staat (IS) aktiv sind.
Stephan Bothe
Klaus Wichmann, Sprecher für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes in der AfD-Fraktion, ergänzt:
Hier ist auch das Niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz gefragt. Identifizierung und Überwachung von Gefährdern haben in Niedersachsen offenbar wieder nicht funktioniert. Es ist ein Armutszeugnis, dass ein ausländischer Geheimdienst unser Bundesland auf seine Unzulänglichkeiten hinweisen muss. Wenn oftmals nicht einmal die Namen der Personen überprüft werden können, da keine Personalpapiere vorgelegt werden und diese auch nicht nötig sind, um sich dauerhaft bei uns aufhalten zu können, öffnet dies Gefährdern des IS und anderer terroristischer Vereinigungen Tür und Tor und setzt niedersächsische Bürger einer Gefahr aus, die nicht mehr kontrollierbar ist.
Klaus Wichmann