Stephan Bothe zum heutigen Urteil des Staatsgerichtshofes: „Trotz des Richterspruches braucht es die offene Debatte über vielfaches Integrationsversagen“

von AfD Presse

Die Vornamen von 19 Tatverdächtigen der Ausschreitungen in der Silvesternacht 2022/23 bleiben unter Verschluss. So lautete heute das Urteil des Staatgerichtshofes in Bückeburg. Der Antrag des AfD-Landtagsabgeordneten Stephan Bothe „gegen die Landesregierung wegen der Verletzung des Frage- und Informationsrechts aus Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung (NV)“ wurde zurückgewiesen.

Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Die Entscheidung des Gerichtes ist zu respektieren, dennoch fällt das Urteil enttäuschend aus. Für Entsetzen hat gerade der Islamisten-Aufmarsch in Hamburg gesorgt. Menschen mit Migrationshintergrund und oftmals deutscher Staatsbürgerschaft haben dort lautstark das Kalifat gefordert! Wir brauchen eine offene und ehrliche Debatte, was in Sachen Integration bei uns schiefläuft. Alle Fakten müssen auf den Tisch, und dazu gehört es auch, Tatverdächtige zumindest bei ihren Vornamen nennen zu können.

Zu befürchten sind noch weitere negative Folgen des Urteils. Die Auskunftsrechte der Abgeordneten wurden hintenangestellt, die Schutzrechte der Tatverdächtigen besonders schwer gewichtet. Die Gefahr besteht, dass die Landesregierung das Urteil zum Vorwand nimmt, auch bei zukünftigen Anfragen eine Auskunft schuldig zu bleiben. Die Arbeit der Opposition wird möglicherweise erschwert. Die im Zusammenhang mit den Silvesterausschreitungen Angeklagten haben übrigens auch schon vorher milde gestimmte Richter gefunden. Wenn der SPD-Fraktionsvorsitzende Grant Hendrik Tonne jetzt behauptet, dass sie doch schon bestraft worden wären, ist das schlichtweg falsch. Eine Anfrage der AfD-Fraktion hat ergeben, dass – Stand März 2024 ­- 20 Verfahren eingestellt wurden und andere mit Geldstrafen davongekommen sind.“

Stephan Bothe