Wie die Antwort auf eine aktuelle Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 19/1295) ergab, verfügt ein erheblicher Anteil der in Niedersachsen lebenden 1.262 Islamisten (Stand 01.04.2023) über die deutsche Staatsangehörigkeit (oftmals neben weiteren). Abschiebungen ausländischer Extremisten finden trotz einer eigens hierfür eingerichteten „Arbeitsgruppe Einzelfälle“ (AGE) kaum statt. Seit 2016, also einem Zeitraum von sieben Jahren erfolgten im Rahmen der AGE 23 Abschiebungen. Seit 2022 nicht eine einzige.
Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Es muss endlich durchgegriffen und konsequent gegen Islamisten und Anhänger des Islamischen Staates vorgegangen werden. Während viele sogar noch mit der deutschen Staatsangehörigkeit ‚belohnt‘ werden, werden nicht einmal Islamisten, darunter Gefährder, die nur über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügen, abgeschoben. Damit beweist Innenministerin Daniela Behrens wieder einmal, dass sie der Sicherheit in unserem Land nicht die notwendige Aufmerksamkeit zukommen lässt. Diejenigen, die unser Land und unser Recht ausnutzen und unsere Sicherheit gefährden, werden mit Samthandschuhen angefasst. Wir werden nicht nachlassen, dieses Thema anzusprechen und die Regierung mit parlamentarischen Initiativen dazu drängen, ihrem Amtseid gerecht zu werden, ihre Kraft dem Volke und dem Lande zu widmen und die Gesetze zu wahren und zu verteidigen. Dazu gehört auch Paragraph 58 des Aufenthaltsgesetzes. Er lässt bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen kein Ermessen im Hinblick auf die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer zu, sondern sieht diese als zwingende Rechtsfolge vor.“
Stephan Bothe