Wie die Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag (Drucksache 19/1806) ergab, war der Tatverdächtige einer brutalen Vergewaltigung eines zehnjährigen Mädchens in Braunschweig bereits 2014 vollziehbar ausreisepflichtig und hätte sein Asylverfahren in Belgien durchführen müssen. Der Abschiebung entzog er sich zunächst, indem er sich nicht in seiner Unterkunft befand und sich dann eine Reiseunfähigkeit attestieren ließ. Trotz mehrerer Straftaten leitete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zunächst kein Aufhebungsverfahren bezüglich des zwischenzeitlich zuerkannten subsidiären Schutzstatus ein. Aufforderungen, Personalpapiere aus seinem Heimatland vorzulegen, ist der Tatverdächtige, der unterschiedliche Angaben zu seinen Personalien gemacht hatte, bis heute nicht nachgekommen.
Dazu Stephan Bothe, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
Diese furchtbare Tat zeigt einmal mehr, wie dringend wir ein massives Umdenken in der Ausländer- und Asylpolitik brauchen. Durch ein konsequentes Vorgehen hätte dieses unvorstellbar grausame Verbrechen an einem jungen und unschuldigen Mädchen verhindert werden können. Es kann nicht sein, dass schwerkriminelle Identitätstäuscher dauerhaften Aufenthalt in unserem Land finden. Selbst monatelang vollziehbar ausreisepflichtige Personen werden nicht abgeschoben, nicht einmal nach Belgien. Nach einem einmaligen Abschiebeversuch, dem sich der Tatverdächtige entzog, reichte ein Attest über die angebliche Unfähigkeit, eine Reise in unser Nachbarland Belgien anzutreten, um die Dublin-Frist zu überdauern und dann dauerhaft in Deutschland bleiben zu können. Selbst mehrere Straftaten führten nicht dazu, dass der Schutzstatus zumindest überprüft wird. Auch der Umstand, dass offenbar bis heute keine Personalpapiere durch den Identitätstäuscher vorgelegt wurden, hat, abgesehen von zwei Bittschreiben durch die Ausländerbehörde, keine weiteren Konsequenzen nach sich gezogen. Wir haben es hier mit einem massiven Behördenversagen und einer untätigen Politik zu tun, die unsere Kinder für ihre Multi-Kulti-Ideologie opfert. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung sollten das Mädchen persönlich um Verzeihung bitten und ihre Ämter unverzüglich niederlegen. Dieser Fall ist wie so viele andere aufzuarbeiten, und es ist alles dafür zu tun, dass sich solche Taten nicht wiederholen. Die Fraktion der AfD wird mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln weiterhin ihren Beitrag dazu leisten.
Stephan Bothe