Peer Lilienthal zum Urteil aus Karlsruhe: „Eine Ohrfeige auch für die Landesregierung“

von AfD Presse

Die Bild spricht von einem „Finanz-Tsunami“: Das Bundesverfassungsgericht: urteilte heute, dass der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, so die Vorsitzende Richterin. Der Übertrag von 60 ungenutzten Corona-Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds ist damit nichtig. Der Urteilsspruch dürfte sich auch auf das Finanzgebaren der niedersächsischen Landesregierung auswirken.

Dazu Peer Lilienthal, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

Eine politische Ohrfeige mit Ansage! Schon bei der Aufstellung der Corona-Sonderhaushalte hat die AfD ­ auch und grade im Landtag – eine strenge Zweckbindung angemahnt. Schon damals war absehbar, dass die Mittel in alle möglichen coronafernen Projekte ‚umgewidmet‘ werden sollen. Nun werden die verfassungsfeindlichen Buchungstricks von höchster Stelle untersagt. Haushaltsdisziplin wird eingefordert. Ein deutlicher Warnschuss ebenso für unsere Landesregierung. Auch sie jongliert mit den Millionen, als gäbe es die Schuldenbremse nicht. Wenn die Landesregierung ihre Verschwendungsorgien – Stichwort: illegale Migration und Energiewende – auf Kosten kommender Generationen finanzieren will und versucht die Schuldenbremse weiter aufzuweichen, werden wir dem entschlossen entgegentreten und auch den Rechtsweg nicht scheuen. Das gilt besonders in Bezug auf die Finanzierung der überflüssigen Landeswohnungsgesellschaft!

Peer Lilienthal