Der seit 2014 geltende Grunderwerbsteuersatz hat fatale Auswirkungen auf die Bauwirtschaft. Darauf wiesen Wohnungswirtschaft, Eigentümerverband und Steuerzahlerbund am Freitag in Hannover bei einer Pressekonferenz hin. Das Verbändebündnis fordert die Steuer von 5 Prozent auf 3,5 Prozent zu senken. Die AfD hatte bereits im Oktober-Plenum des letzten Jahres einen Antrag vorgelegt, mit dem die Grunderwerbsteuer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer angerechnet werden kann (Drucksache 19/2447).
Dazu Peer Lilienthal, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:
„Zu Recht sind die Verbände in tiefer Sorge um den Wohnungsmarkt, und es ist erfreulich, dass sie die AfD-Idee aufgreifen, für Entlastung bei der Grunderwerbssteuer zu sorgen. Sie stellt einen erheblichen Kostenfaktor dar. Die AfD hat schon im Oktober-Plenum einen entsprechenden Antrag vorgelegt, um „den Erwerb selbstgenutzter Immobilien zu vereinfachen!“ Das Konzept ist durchdacht und vor allem finanzierbar. Es sieht vor, dass gezahlte Grunderwerbsteuer bei der Veranlagung zur Einkommensteuer angerechnet werden kann. Im einkommensteuerlichen Veranlagungszeitraum des Grunderwerbs und den folgenden vier Veranlagungszeiträumen wird jeweils ein Fünftel der bestandskräftig festgesetzten und gezahlten Grunderwerbsteuer einkommensteuermindernd mit der Steuerschuld verrechnet. Die Belastung wird somit auf Bund, Länder und Kommunen verteilt und das über fünf Jahre lang. Nun muss sich endlich die Landesregierung bewegen, und mit den richtigen Impulsen den Wohnungsbau ankurbeln.“
Peer Lilienthal