Jozef Rakicky zur Sprachprüfung für ausländische Ärzte: „Die Fachsprachprüfung ist nicht geeignet, Gefahr für den Patienten auszuschließen“

von AfD Presse

Die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 19/2592) offenbart Schwachstellen in der Sprachprüfung für ausländische Ärzte an deutschen Kliniken. Das Problem: Die Sprachkenntnisse der nichtdeutschen Mediziner reichen in der Praxis oft nicht aus. „Besonders hochbetagte Patienten, die auch an Schwerhörigkeit oder Demenz leiden, benötigen Ärzte mit Sprachgefühl“, erklärte jüngst auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Neuen Osnabrücker Zeitung.  

Dazu MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Seit Jahren klagen Ärzte und Patienten über die mangelnde Kommunikationsfähigkeit eines deutlichen Anteils der ausländischen Ärzte in niedersächsischen Krankenhäusern. Einigen Ärzten gelingt es nicht, einen schriftlichen Befundbericht zu einer computertomografischen Untersuchung korrekt wiederzugeben, geschweige dem Patienten verständlich zu erklären. Dies ist eine permanente Gefahr für Patienten, vor allem wenn sie mit Artikulationsschwierigkeiten eingeliefert werden und es in der Notaufnahme zu Verständigungsschwierigkeiten mit dem diensthabenden ausländischen Arzt kommt. In ihrer aktuellen Ausgestaltung ist die Sprachprüfung schlichtweg nicht geeignet, Missverständnisse zwischen Arzt und Patienten auszuschließen. Die Inhalte medizinischer Gespräche sind viel komplexer, als in der Prüfungssituation simuliert werden kann, und ein verdrehtes oder falsch verstandenes Wort kann zu Behandlungsfehlern und Lebensgefährdung führen. Regionale Sprechweisen tun hier ein Übriges. Die AfD fordert daher eine Prüfung der Fachsprachfähigkeiten vor einer Fachkommission mit Ärzten und Sprachwissenschaftlern, aber auch der Kommunikationsfähigkeit in deutscher Alltagssprache und unter Berücksichtigung der regionalen Sprachbesonderheiten sowie die Pflicht, die Prüfung in dem Bundesland abzulegen, in dem der Arzt seine Tätigkeit ausüben wird.“

Jozef Rakicky