Delia Klages: „Leisten verurteilte Kriminelle gemeinnützige Arbeit in der Pflege ab?“

von AfD Presse

Im Jugendstrafrecht können Richter Täter zu gemeinnütziger Arbeit verurteilen, um eine erzieherische Wirkung zu erzielen. Sozialstunden kommen aber auch als Bewährungsauflage bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Betracht. Wer wird zu gemeinnütziger Arbeit in welchen Einrichtungen verurteilt und wie wird die geleistete Arbeit bewertet, wollte die AfD mit ihrer Anfrage wissen. Die Antwort der Landesregierung (Drucksache 19/1133) ist erschütternd. Es werden kaum Daten erhoben.

Dazu Delia Klages, justizvollzugspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag:

„Mit gemeinnütziger Arbeit als Bewährungsauflage sollen Verurteilte wieder in die Gesellschaft integriert werden. Leider werden keinerlei Daten über die Altersstruktur der verurteilten Täter und die Gründe der Verurteilung erhoben, auch nicht über die Einrichtungen, in denen die gemeinnützige Arbeit abgeleistet wird, und erst recht nicht über die tatsächlich abgeleisteten Stunden. Eine qualitative Bewertung der Leistungen ist ebenfalls nicht vorgesehen – eine Prüfung erfolgt lediglich, wenn der Verurteilte zwar an der Einsatzstelle erscheint, aber dort nicht tätig wird. Und wenn der Verurteilte gar nicht erscheint? Haben wir es hier mit einer Lücke in der Justiz zu tun? Werden Kriminelle in sensiblen Bereichen, beispielsweise in der Pflege, eingesetzt? Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an einer klaren und vollständigen Information. Wir fordern die Landesregierung auf, entsprechende Daten zu erfassen.“

Delia Klages