Änderung der §§ 20 und 21 des NVersG in der Fassung vom 7. Oktober 2010 (Nds. GVBl. S. 465, 532), Einfügung § 8a (Verbot von Versammlungen vor Privatwohnungen), häufigeres Aufsuchen von Privatwohnungen von Politikern im Rahmen von Versammlungen, Verbot von Versammlungen innerhalb eines Umkreises von 200 Metern um dauerhaft genutzte Privatwohnungen dieses Personenkreises
Gesetzentwurf