Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

19/
5078
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Änderung der §§ 20 und 21 des NVersG in der Fassung vom 7. Oktober 2010 (Nds. GVBl. S. 465, 532), Einfügung § 8a (Verbot von Versammlungen vor Privatwohnungen), häufigeres Aufsuchen von Privatwohnungen von Politikern im Rahmen von Versammlungen, Verbot von Versammlungen innerhalb eines Umkreises von 200 Metern um dauerhaft genutzte Privatwohnungen dieses Personenkreises

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Gesetzentwurf
20. August 2024

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Drucksache 19/5078

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Datum
20. August 2024
Status
Abstimmung ausstehend