19/
5078
Änderung der §§ 20 und 21 des NVersG in der Fassung vom 7. Oktober 2010 (Nds. GVBl. S. 465, 532), Einfügung § 8a (Verbot von Versammlungen vor Privatwohnungen), häufigeres Aufsuchen von Privatwohnungen von Politikern im Rahmen von Versammlungen, Verbot von Versammlungen innerhalb eines Umkreises von 200 Metern um dauerhaft genutzte Privatwohnungen dieses Personenkreises