Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes

19/
1184
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Wie seit Beginn der Wahlperiode bekannt, gab und gibt es – bezogen auf die Aufgaben der Vize- präsidenten und Vizepräsidentinnen – keine Notwendigkeit, diese Anzahl auf fünf zu erhöhen. Auch die nachträglich vorgeschobene Begründung, wonach diese im Auftrag der Präsidentin und des Landtages die Demokratie in Niedersachsen verteidigen müssen, vermag nicht zu überzeugen.

Vielmehr liegen sachfremde Gründe für die Erweiterung des Präsidiums vor. Um die finanziellen Auswirkungen dieser Fehlentscheidung zu korrigieren, soll die erhöhte Grundentschädigung auf 125 % der Grundentschädigung gesenkt werden.

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Gesetzentwurf
19. April 2023

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Drucksache 19/1184

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Datum
19. April 2023
Status
Abgelehnt