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Änderung § 3 des Gesetzes über die Niedersächsische Landesbeauftragte oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz (NLfOG) in der Fassung vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 576); Stärkung des Amtes als zentrale Anlaufstelle für Kriminalitätsopfer, Netzwerkpartner und unabhängige Stimme der Opfer