Einstufung der derzeitigen Praxis der sogenannten Seenotrettung durch private Organisationen als Bruch des geltenden Rechts, als Förderung der illegalen Massenmigration nach Europa und als mitverantwortlich für die Seeunfälle mit tödlichem Ausgang; Verurteilung der Zusammenarbeit mit Schleusern, Einwirken im Rahmen der Kommunalaufsicht zur Beendigung der Übernahme von Patenschaften sowie Geldleistungen aus kommunalen Haushaltsmitteln für die sogenannte Seenotrettung angesichts der Unvereinbarkeit mit dem verfassungsmäßigen Auftrag der Kommunen zur ausschließlichen Regelung von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft gemäß Artikel 28 Absatz 2 GG, Einsatz auf Bundesebene zum Stopp der finanziellen Unterstützung der Seenotrettung durch den Bundeshaushalt, Einstellung von Zahlungen an Organisationen wie die christliche Gemeinschaft Sant’Egidio, SOS Humanity und Sea-Eye, Unterstützung von Italien bei der Bekämpfung und strafrechtlichen Verfolgung der Seenotretter mit deutscher Staatsangehörigkeit, Distanzierung der Bundesregierung von jeglichem Schlepperwesen, Bildung einer Task-Force in Absprache mit den europäischen Partnern sowie Herkunfts- und Transitländern und in Erweiterung des EU-Aktionsplans für das zentrale Mittelmeer der EU-Kommission vom 25.11.2022 zur Rückführung der im Mittelmeer aufgegriffenen Migranten und Verhinderung einer weiteren Schlepperei der zivilen Seenotretter, Aufklärung in den Hauptherkunftsländern über die Gefahren bei der Überquerung des Mittelmeeres und Verdeutlichung der Verweigerung eines dauerhaften Aufenthalts illegal eingereister Migranten in der Bundesrepublik
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Sicherheit
Kriminalität
Inneres
Flüchtlinge