Verzicht auf Gendersprache innerhalb der Landesregierung und ihrer nachgeordneten Institutionen sowie der weiteren öffentlichen Verwaltungsorgane und strikte Adhäsion an die Vorgaben des vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegebenen – Regelwerkes „Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis.“, Hinwirken auf die zuständigen Ministerien zur Anwendung der auf dem offiziellen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung basierende Gebrauch der deutschen Sprache unter expliziter Abwendung der sogenannten Gendersprache an schulischen sowie hochschulischen Bildungseinrichtungen sowie in Einrichtungen der Rechtspflege und der öffentlichen Verwaltung und in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, keine Schlechterstellung bei der Bewertung von Prüfungsleistungen unter Einhaltung des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung, Einstufung der deutschen Sprache als konstitutiv für die kulturelle Identität Deutschlands und Unterstreichung der Notwendigkeit ihrer Pflege und Erhaltung und Hinwirken auf die Verankerung dessen in der Verfassung des Landes Niedersachsen
Kategorie
Kultur