Antrag aktuelle Stunde

Insolvenzgefährdete Krankenhäuser unterstützen – Krankenhausfonds nach dem Vorbild Baden-Württembergs auch in Niedersachsen?

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++Werden die Deutschen das wieder einfach so hinnehmen?++

Niedersächsischer Landtag

19. Wahlperiode

[Es gilt das gesprochene Wort]

„Die Regierung darf dem Krankenhaussterben
nicht länger tatenlos zusehen. Ein Hilfspaket muss
bereitgestellt werden!“

Rede zum Antrag der AfD-Fraktion (Aktuelle Stunde, TOP 4a):
„Insolvenzgefährdete Krankenhäuser unterstützen – Krankenhausfonds nach dem Vorbild Baden-Württembergs auch in Niedersachsen?“

von MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky,
gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag

Frau Präsidentin,

guten Morgen sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

In der heutigen Aktuellen Stunde möchte ich die Situation im Gesundheitswesen ansprechen. Neben der bekannten Misere im ambulanten Bereich erleben wir aktuell einen Kahlschlag durch die gesamte Krankenhauslandschaft. Es ist das, was man eine kalte Bereinigung des Krankenhausmarktes nennt. Vor einigen Tagen meldete das Krankenhaus Holzminden Insolvenz. Nach Peine und Norden das dritte Krankenhaus mit diesem Schicksaal. Hinzu kommen Ankum, Lehrte und neulich Bad Gandersheim weitere Kliniken, die aus wirtschaftlichen Gründen den Betrieb einstellen mussten. Und es drohen weitere. 90 Prozent der Kliniken in Niedersachsen schreiben rote Zahlen und bei 70 Prozent ist ihre Existenz gefährdet.

Hinzu kommt der Investitionsstau in Höhe von drei Milliarden Euro in Niedersachsen! – Und daran sind direkt Sie schuld, die SPD, die Grünen und auch die CDU, die selbsternannten wahren Demokraten! Sie haben während ihrer Regierungsbeteiligungen ihre Pflicht nicht erfüllt, die Investitionskosten der Krankenhäuser zu tragen!

Im Jahr 2000 gab es in Niedersachsen noch 200 Krankenhäuser. Im Jahr 2022 waren es nur noch 164. Gut möglich, dass es 2030 nicht einmal mehr 100 sein werden. Dies geschieht auf dem Rücken der Beschäftigten und der Patienten!

Die wirtschaftliche Situation der Kliniken wird durch Inflation, steigende Personal- und Sachkosten schwer belastet. 532 Millionen Euro Gesamtdefizit der Krankenhäuser in Niedersachsen werden allein in diesem Jahr erwartet! Voriges Jahr waren es 217 Millionen und für nächstes Jahr ebenfalls bis zu 500 Millionen! Das eine solche Belastung kaum auszuhalten ist, liegt auf der Hand.

Die Wirkung der Krankenhausreform wird frühestens ab 2025, möglicherweise erst 2026 greifen. Wir hoffen, wissen es nicht, dass sie, anders als das Ergebnis zahlreicher vorheriger Reformen, positiv wird.

Die Krankenhausreform ist überhaupt notwendig geworden, weil man die Krankenhauslandschaft über Jahre abgewirtschaftet hatte. Das geschah unter Mitwirkung des sogenannten Gesundheitsexperten Lauterbach, der sich heute als Panikminister hervortut und dem Krankenhaussterben tatenlos zusieht. Auch unser Gesundheitsminister, der geschätzte Kollege Philippi, findet bislang nur aufmunternde Worte. Statt die Krankenhäuser zu stützen, finanziert er lieber die Umwandlung der Krankenhäuser in Medizinische Versorgungszentren ohne Notaufnahme und richtigen Krankenhausbetrieb.

Der gleichheitsgerechte Zugang aller Menschen zur Krankenhausversorgung ist ein fester Bestandteil des Sozialstaatsprinzips. Dieser kalte Strukturwandel kann aber dazu führen, dass der gleichheitsgerechte Zugang aller Menschen zur Krankenhausversorgung gefährdet wird. Die Gesundheit der Menschen muss oberste Priorität haben. Die geplante Krankenhausreform muss die flächendeckende wohnortnahe Grundversorgung erhalten und sicherstellen. Dafür brauchen wir auch kleinere Krankenhausstandorte.

Folglich, darf die niedersächsische Regierung dem Krankenhaussterben nicht länger tatenlos zusehen. Sie muss die Existenz der Krankenhäuser und somit die gesundheitliche Versorgung der Bürger sicherstellen. Dafür ist unter anderem die Einrichtung eines Hilfsfonds für die insolvenzgefährdeten Krankenhäuser nach dem Vorbild Baden-Württembergs nötig. 126 Millionen Euro hat dort die Regierung mit ihrem grünen Gesundheitsminister in diesem Jahr als Hilfe für notleidende Krankenhäuser bereitgestellt. Die Auszahlung wird durch gestaffelte Pauschalen erfolgen. Sie orientieren sich an der Höhe der jährlichen Pauschalförderung. Die Krankenhäuser erhalten die Unterstützung ausbezahlt, ohne einen Förderantrag stellen zu müssen. Auch in Niedersachsen muss ein Hilfspaket zum Beispiel aus der Haushaltsreserve, bereitgestellt werden.

Herr Minister, sie wurden in der Zeitung mit dem Satz zitiert: „Die Kliniken brauchen eine kurzfristige Akuthilfe, damit ihnen auf dem Reformweg nicht die Luft ausgeht.“ Papier ist geduldig. Lassen Sie Ihren Worten endlich die Taten folgen!

Vielen Dank!

Dokumente

Antrag
11. September 2023

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LT-NI-Drucksache  19/ 2275

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Kategorie

Gesundheit

Drucksache
19/ 2275
Eingereicht am
11. September 2023  um 10:56