Antrag

Freiheit und Selbstbestimmung auch im Tod stärken – niedersächsisches Bestattungsrecht modernisieren

Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes hinsichtlich der Berücksichtigung des dokumentierten Willens der verstorbenen Person zu Art, Ort und Form der Bestattung, rechtlich klar geregelte Zulassung der privaten Verwahrung von Urnen außerhalb von Friedhöfen sowie der Verwendung geringer Mengen der Totenasche zur Herstellung persönlicher Erinnerungsgegenstände, Lockerung des bisherigen Friedhofszwangs im Bereich der Feuerbestattung, rechtssichere Regelung alternativer Formen des Umgangs mit Totenasche, Einführung einer rechtssicheren Totenfürsorgeverfügung im niedersächsischen Bestattungsgesetz, Reduzierung bürokratischer Dokumentations- und Nachweispflichten, Wahrung der Belange des Boden- und Gewässerschutzes sowie der Strafrechtspflege, Ordnungswidrigkeitstatbestand für Fälle grob würdeloser oder missbräuchlich kommerzieller Verwendung von Totenasche, Gespräche mit Bestatterverbänden, Friedhofsträgern, Religionsgemeinschaften und weiterer Beteiligter im Rahmen der Gesetzesvorbereitung

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Antrag

19-10910 Freiheit und Selbstbestimmung auch im Tod stärken

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