Erfassung des Tatbestands der Gruppenvergewaltigung als eigene Kategorie in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Landes Niedersachsens und beim Bund, entsprechend der häufigsten Herkunftsländer der Täter Einbindung von Kulturvereinen und Religionsgemeinden als Multiplikatoren und zur Vermittlung der in Deutschland geltenden Frauenrechte und Gesetzeslage, stärkere Auslegung der Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf den Rechtsgüterschutz des deutschen Strafrechts und der Frauenrechte, Strafrechtsreform u.a. mit Einführung des Begriffs der Gruppenvergewaltigung in das Sexualstrafrecht, Reform des Jugendstrafrechts ohne die Möglichkeit der Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung oder Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe bei Gruppenvergewaltigung, Reform des Ausländerrechts mit der Möglichkeit rechtskräftig wegen einer Gruppenvergewaltigung verurteilten Ausländer nach Verbüßung der Haftstrafe das Aufenthaltsrecht zu entziehen
Kategorie
Kriminalität
Inneres
Flüchtlinge