Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) in der Fassung vom 08.03.2007 (Nds. GVBl. S. 111); Anfügung Buchstaben e an § 4 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 mit dem Satz: „Verkaufsstellen des stehenden Gewerbes mit einem begrenzten Warenangebot zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs (Kioske)“, Ermöglichung von mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten zur Erledigung kleinerer Einkäufe auch an Sonntagen und Feiertagen
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Infrastruktur