Bereitstellung einer Rückbürgschaft des Landes zur Absicherung der die Haftungsfreistellungen übernehmenden NBank, Übernahme einer Kapitaldienstgarantie zugunsten der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) zur Absicherung der Finanzierung von Beschaffungen von Schienenfahrzeugen für den öffentlichen Personennahverkehr durch die LNVG, Bestimmung des Hebesatzes nicht mehr vom Land, sondern von der oder den hebeberechtigten Gemeinden
Antrag