Festhalten an der im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) seit 1998 vorgesehenen festen Elbquerung mittels Brücke, Förderung des kommunalen Brückenprojekts nach dem Nachweis der Baureife und der Eigenmittel vom Vorhabenträger in Höhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nach dem Niedersächsischen Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz (NGVFG), Unterstützung des Landkreises Lüneburg bei der Umsetzung des Projekts „Feste Elbquerung“ entsprechend dem vom Ministerpräsidenten im Jahr 2022 postulierten „guten Willen des Landes“, Prüfung weiterer Fördermöglichkeiten für die Elbquerung sowie für den Ausbau der Zufahrtswege und eventueller aufkommender Kostensteigerungen
Kategorie
Infrastruktur