Festhalten an der im Landes-Raumordnungsprogramm seit 1998 vorgesehenen festen Elbquerung mittels Brücke bei Darchau / Neu Darchau, Verzicht auf Blockade der Umsetzung als Regionallösung, Bewilligung der Förderung des kommunalen Brückenprojekts nach dem Nachweis der Baureife und der Eigenmittel vom Vorhabenträger in Höhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nach dem Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz, Unterstützung des Landkreises bei der Umsetzung des Projekts Feste Elbquerung entsprechend dem vom Ministerpräsidenten bereits im Jahr 2022 postulierten „guten Willen des Landes“, Prüfen weiterer Fördermöglichkeiten für die Elbquerung sowie für den Ausbau der Zufahrtswege und möglicher Kostensteigerungen
Kategorie
Infrastruktur