Deutschlandflaggen sind nicht bloß „Fan-Artikel“ – Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!

Gestattung des Anbringens von Deutschlandfahnen bei internationalen Sportwettbewerben wie Europa- oder Weltmeisterschaften an nichtzivilen Dienstfahrzeugen der Polizei, Ergänzung der Anlage 2 des Polizei-Bekleidungsvorschrift-Runderlasses (PolBKlVRdErl) hinsichtlich des Tragens der Deutschlandflagge an der Uniformjacke, Untersagung des Anbringens oder Zeigens der Regenbogenflagge an polizeilichen Dienstfahrzeugen

Dokumente

Antrag
11. Juni 2024

PDF

LT-NI-Drucksache  19/ 4574

Öffnen

Kategorie

Inneres

Drucksache
19/ 4574
Eingereicht am
11. Juni 2024
Status

Abstimmung ausstehend

Eingereicht von

Stephan Bothe

Sprecher für Inneres & Sport