Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) für Landeszuwendungen ab 100 000 Euro oder bei kumulierten öffentlichen Förderungen von mehr als 250 000 Euro innerhalb von drei Jahren, Vornahme einer Risikoprüfung und Prüfung der Leistungsfähigkeit des Antragstellers, Einrichtung einer landesweiten zentralen Fördermitteldatenbank zur Erfassung aller Landeszuwendungen, Verpflichtung des Antragsstellers zur Offenlegung sämtlicher laufender sowie innerhalb der letzten fünf Jahre bewilligter Förderungen ab 10 000 Euro, Vornahme eines automatisierten Datenabgleichs vor jeder Bewilligung mit bereits bestehenden Förderungen, Einführung begleitender Kontrollmaßnahmen, Kopplung der Auszahlung von Fördermitteln an Projektfortschritte, Zulassung von Vorschüssen nur bei Erforderlichkeit, Vornahme von Sperren und Rückforderungen bei Zweckverfehlung und unzulässiger Förderung, Vereinheitlichung und Erweiterung der Mitteilungspflichten für Förderempfänger, jährliche Vorlage eines Fördermittelkontrollbericht vor dem Landtag, Einwirken auf Bund und EU zum Ausbau des Informationsaustauschs zwischen Bewilligungsstellen, Sicherung der Vollständigkeit bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu Fördermittelrisiken
Antrag