Verbot oder Auflösung von islamistischen Demonstrationen bei Forderung nach einem Kalifat oder Aufruf zur Hetzjagd auf Bevölkerungsgruppen, gegebenenfalls entsprechende Verschärfung des niedersächsischen Versammlungsgesetzes, Verbot der Gruppe „Intifada Hannover“ und ihrer etwaigen Nebenorganisationen, Einflussnahme in der Innenministerkonferenz zum Verbot folgender Organisationen: Muslimbruderschaft und ihrer nachgeordneten Organisationen, „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP), „Muslim Interaktiv“, „Generation Islam“ und „Realität Islam“, Beschlagnahmung deren Vermögen und Schließen ihrer Bildungsstätten, jährliche Vorlage eines Berichts über die Finanzierung islamistischer Vereinigungen in Niedersachsen mit einer Auflistung finanzieller Zuwendungen aus dem In- und Ausland, Finanzhilfen des Landes und des Bundes, Steuervergünstigungen sowie die Vermögenssituation inklusive des Immobilienvermögens, Initiieren eines Programms für Radikalisierungsprävention an Schulen gegen die islamistische Radikalisierung von Jugendlichen, Stopp der Förderung des in Osnabrück ansässigen Islamkollegs Deutschland e. V. mit Landesmitteln mindestens bis Sicherstellung der nicht mehr möglichen Ausbildung von Personen mit islamistischen Gedankengut mittels wirksamer Prüfmechanismen
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Inneres