Beenden der laufenden Trägervereinbarung mit der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen, respektive Beenden der Projektförderung für die Clearingstelle durch Nichtverlängerung Ende 2028, Prüfen der Vereinbarkeit mit dem Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz, Streichen des § 31a der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien
Antrag