Gewährung eines behördlichen Rechtsschutzes auf Antrag (Übernahme der notwendigen Rechtsverfolgungskosten, niedrigschwellige Antragstellung), Einrichtung eines Unterstützernetzwerks bei den sechs regionalen Polizeidirektionen, der zentralen Polizeidirektion und dem Landeskriminalamt, jeweils eine Stelle „Einsatznachsorge und Rechtsschutzkoordination mit juristisch qualifizierten Ansprechpartnern u.a. zur Erstberatung in rechtlichen und psychosozialen Fragen unmittelbar nach dem Einsatz, Vermittlung anwaltlicher Vertretung, Begleitung in internen Verfahren, Fortbildung der Fachkräfte, Evaluation zur Wirksamkeit und Akzeptanz des Verfahrens nach zwei Jahren
Antrag