Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung

Einflussnahme auf Bundesebene über den Bundesrat, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie die Verwaltungskommission des Wissenschaftsrates für folgende Maßnahmen: Minimierung der politischen Einflussnahme im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern, Übertragung der alleinigen Entscheidung über zu fördernde Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten auf das Expertengremium der Exzellenzkommission unter Ausschluss der Wissenschaftsminister des Bundes und der Länder, Verzicht auf Berücksichtigung von Diversität oder bestimmter Geschlechterverhältnisse bei Förderentscheidungen, Nutzung des sogenannten Past-Merit-Förderprinzips bei der Ausgestaltung der Exzellenzförderung zur alleinigen Berücksichtigung erbrachter Lehr- und Forschungsleistungen bei der Vergabe des Prädikats „Exzellenzuniversität“, Formulierung von Gütekriterien durch den Wissenschaftsrat in Orientierung an international renommierten Hochschulvergleichssystemen, Beauftragung des Wissenschaftsrates mit der Konzeption und Begleitung einer umfassenden Evaluation des Ist-Zustandes der sogenannten Agendawissenschaften an Universitäten, Überprüfung der bestehenden Förderprogramme oder Förderbeteiligungen des Landes für
Hochschullehre und -forschung auf Lehrveranstaltungsinhalte bzw. Forschungsfragestellungen der Agendawissenschaften und gegebenenfalls Stopp einer weiteren Förderung sowie Änderung der Förderrichtlinien zukünftiger Förderprogramme zur Vermeidung einer Förderung für originäre Fragestellungen der Agendawissenschaften

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Antrag
29. Oktober 2024

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LT-NI-Drucksache  19/ 5643

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Kategorie

Bildung

Drucksache
19/ 5643
Eingereicht am
29. Oktober 2024
Status

Abstimmung ausstehend