Verpflichtung der Kommunen zur Einführung eines einheitlich gestalteten Bezahlkartensystems (Bargeldersatz ohne Kontofunktionen), Begrenzung der Barauszahlungen und Beschränkungen bei Überweisungen, Ausschluss der Nutzung für Online-Käufe und zur Zahlung an Geldtransferdienstleister, Kartensperrung bei missbräuchlicher Nutzung, Ausschluss bestimmter Händlergruppen und Branchen (nicht für die Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts)
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Inneres
Flüchtlinge