Anzahl der Mitglieder und der Angehörigen niedersächsischer Hochschulen im Sinne von § 16 Abs. 2 Satz 4 Nrn. 1 bis 4 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) mit dem Geschlechtseintrag „männlich“, „weiblich“ oder „divers“, Bewertung der Mindestquoten hinsichtlich der Wahlvorschläge sowie bei der Besetzung der hochschulischen Organe, Gremien und Kommissionen
Kategorie
Familie
Bildung