Anfrage

Verteilung der Geschlechter im Land Niedersachsen und seinen Hochschulen

Anzahl der Mitglieder und der Angehörigen niedersächsischer Hochschulen im Sinne von § 16 Abs. 2 Satz 4 Nrn. 1 bis 4 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) mit dem Geschlechtseintrag „männlich“, „weiblich“ oder „divers“, Bewertung der Mindestquoten hinsichtlich der Wahlvorschläge sowie bei der Besetzung der hochschulischen Organe, Gremien und Kommissionen

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Anfrage und Antwort

19-02004 Verteilung der Geschlechter im Land Niedersachsen und seinen Hochschulen

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