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Anfrage

Rechtsauffassung zur Bewertung der Haushaltslage in Kommunen

Bezugnahme auf unterschiedliche Rechtsaufassungen seitens der Stadt Gifhorn bzw. des Landkreises Gifhorn hinsichtlich der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2026; Rechtsgrundlagen kommunaler Haushaltsaufstellung, Entscheidungsspielraum der Kommunen für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bei einem sich abzeichnenden zukünftigen Haushaltsdefizit, Anwendung des sogenannten Behrenserlasses zur Vermeidung einer Überschuldung

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Anfrage und Antwort

19-09395 Rechtsauffassung zur Bewertung der Haushaltslage in Kommunen

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