Kleine Anfrage

Kulturfördergesetz in der Umsetzung: Wie ist die Praxis bei der Berufung von Jurys, Sachverständigen und den Mitgliedern der vorgesehenen Kulturkommission?

Am 28. Juni 2022 beschloss der niedersächsische Gesetzgeber nach dem Vorbild der Bundesländer Sachsen und Nordrhein-Westfalen ein Kulturfördergesetz (NKultFöG). Entsprechend § 32 Abs. 1 NKultFöG beruft das Fachministerium zur Entscheidungsfindung bei der Verleihung von Auszeichnungen, Preisen und Stipendien sowie zum Erwerb von Kunstwerken und Kulturgütern Jurys oder externe Sachverständige. Jurymitglieder sollen fachlich-wissenschaftlich qualifiziert sein und nach den Maßstäben der Diversität und Geschlechtergerechtigkeit berufen werden.

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Anfrage und Antwort
31. Mai 2023

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LT-NI-Drucksache  19/ 1508

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Kategorie

Wissenschaft

Kultur

Drucksache
19/ 1280
Eingereicht am
25. April 2023
Status

Antwort eingegangen

31. Mai 2023

Eingereicht von

Jens Brockmann

Parlamentarischer Geschäftsführer

Jessica Schülke

Vorsitzende Wissenschaft & Kultur

Adressat

Landesregierung