Am 28. Juni 2022 beschloss der niedersächsische Gesetzgeber nach dem Vorbild der Bundesländer Sachsen und Nordrhein-Westfalen ein Kulturfördergesetz (NKultFöG). Entsprechend § 32 Abs. 1 NKultFöG beruft das Fachministerium zur Entscheidungsfindung bei der Verleihung von Auszeichnungen, Preisen und Stipendien sowie zum Erwerb von Kunstwerken und Kulturgütern Jurys oder externe Sachverständige. Jurymitglieder sollen fachlich-wissenschaftlich qualifiziert sein und nach den Maßstäben der Diversität und Geschlechtergerechtigkeit berufen werden.
Kategorie
Wissenschaft
Kultur