Kleine Anfrage

Kapituliert der Rechtsstaat in Lüneburg vor einem gewalttätigen Asylbewerber?

Asylstatus, Aufenthaltsstatus, Staatsangehörigkeit, Einreiseweg nach Deutschland, Maßnahmen zur Identitätsfeststellung, bisher verübte Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Übertretungen und jeweilige Rechtsfolgen, Verhängung von Haftstrafen, im Fall der vollziehbaren Ausreisepflichtigkeit: Durchführung von Abschiebeversuchen und Gründe für ihr Scheitern, Verzicht auf Anordnung von Abschiebungshaft gemäß § 62 AufenthG, Verzicht der Anerkennung des Haftgrunds der Wiederholungsgefahr und Anordnung von Untersuchungshaft, Verweigerung der Beantwortung von Presseanfragen nach den Gründen der Ablehnung einer Ingewahrsamnahme, Verzicht auf Zwangsunterbringung in der Psychiatrie trotz der akuten Gefahrenlage und der Gefährdung von Leib und Leben der Bevölkerung

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Anfrage
29. Januar 2025

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LT-NI-Drucksache  19/ 6413

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Kategorie

Kriminalität

Drucksache
19/ 6413
Eingereicht am
29. Januar 2025
Status

Antwort ausstehend

Eingereicht von

Stephan Bothe

Sprecher für Inneres & Sport

Adressat

Landesregierung