Anfrage

Fahrzeuge und Fahrzeughalter aus der Ukraine – sichere Zulassungsverfahren ab dem 01.04.2024?

Auslaufen der Sonderregelung zu § 20 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für ukrainische Flüchtlinge zum 31.03.2024; Anzahl zur Zulassung angemeldeter Kraftfahrzeuge, Kfz-Steueranmeldungen, beantragter Sondergenehmigungen, abgeschlossener Kfz-Haftpflichtversicherungen sowie verzeichneter Schadensfälle von Fahrzeughaltern mit ukrainischer Staatsbürgerschaft seit 2022, bisher entstandenen Kosten für Übernahme des Versicherungsschutzes, Anzahl nicht vollstreckter Strafzettel und Bußgeldverfahren, Sicherstellung von Anmeldungen, Zulassungen, Versicherungsabschlüsse und Kfz-Steueranmeldungen ab 01.04.2024

Dokumente

Anfrage und Antwort

19-03543 Fahrzeuge und Fahrzeughalter aus der Ukraine - sichere Zulassungsverfahren ab dem

PDF
127,7 KB
Speichern