Kleine Anfrage

Fahrzeuge und Fahrzeughalter aus der Ukraine – sichere Zulassungsverfahren ab dem 01.04.2024?

Auslaufen der Sonderregelung zu § 20 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für ukrainische Flüchtlinge zum 31.03.2024; Anzahl zur Zulassung angemeldeter Kraftfahrzeuge, Kfz-Steueranmeldungen, beantragter Sondergenehmigungen, abgeschlossener Kfz-Haftpflichtversicherungen sowie verzeichneter Schadensfälle von Fahrzeughaltern mit ukrainischer Staatsbürgerschaft seit 2022, bisher entstandenen Kosten für Übernahme des Versicherungsschutzes, Anzahl nicht vollstreckter Strafzettel und Bußgeldverfahren, Sicherstellung von Anmeldungen, Zulassungen, Versicherungsabschlüsse und Kfz-Steueranmeldungen ab 01.04.2024

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Anfrage und Antwort
19. Februar 2024

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LT-NI-Drucksache  19/ 3543

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Kategorie

Infrastruktur

Drucksache
19/ 3317
Eingereicht am
19. Januar 2024
Status

Antwort eingegangen

19. Februar 2024

Eingereicht von

Thorsten Moriße

Sprecher für Rechts- & Verfassungsfragen

Holger Kühnlenz

Sprecher für den Petitionsausschuss

Omid Najafi

Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Bauen & Digitalisierung

Dennis Jahn

Sprecher für Bundes- und Europaangelegenheiten & Regionale Entwicklung

Adressat

Landesregierung