Einsatz des Adenauerbus SRP+ als „interaktiver Lernort“ an mehreren Schulen in Niedersachsen, verschiedene Berichte über die Darstellung einer demokratisch gewählten Oppositionsführerin in einer Gefängnissituation; Bewertung einer derartigen Darstellung im Hinblick auf die Menschenwürdegarantie des Artikel 1 Grundgesetz sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Haltung der Landesregierung zur Einschätzung als Verstoß gegen das Überwältigungsverbot und das Kontroversitätsgebot des Beutelsbacher Konsenses, ggf. zu prüfende und/oder zu ergreifende dienst-, schulaufsichts- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen
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