Anfrage

Christianophobie und Schutz christlicher Gemeinschaften in Niedersachsen

Christenfeindliche Straftaten oder Vorfälle in den letzten zehn Jahren, registrierte Straftaten nach § 166 StGB, Tatbestände gegen das Christentum oder christliche Kirchen und Einrichtungen, weitere Straftatbestände (z.B. Sachbeschädigung, Volksverhetzung, Körperverletzung) mit christenfeindlichen Motiven, Erfassung christenfeindlicher Vorfälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) oder im Bereich „Politisch motivierte Kriminalität (PMK)“, Angriffe auf Kirchengebäude, christliche Friedhöfe, Denkmäler oder religiöse Symbole, Bedrohungen oder Übergriffe gegen Geistliche oder kirchliche Mitarbeiter, Zunahme christenfeindlicher Vorfälle, Präventions- und Schutzmaßnahmen für religiöse Einrichtungen und Kosten für die Öffentlichkeit oder Kirchengemeinden, Maßnahmen zur systematischen Erfassung und Bekämpfung religiös motivierter Feindlichkeit gegen Christen

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Anfrage und Antwort

19-10798 Christianophobie und Schutz christlicher Gemeinschaften in Niedersachsen

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