Bezugnahme auf Berichterstattung über Ermittlungsverfahren gegen die Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt (AfD) sowie eine Journalistin und Influencerin aufgrund des Verdachts der Volksverhetzung; Gespräche zwischen der Landesregierung und den beteiligten Staatsanwaltschaften im Rahmen der Verfahren, Möglichkeit der Berufung auf die Meinungsfreiheit bzw. Deckung der getätigten Aussagen durch die Meinungsfreiheit, Repräsentation einer hinreichend abgrenzbaren Bevölkerungsgruppe durch die Regenbogenflagge bzw. nach Ansicht der Landesregierung durch die o.g. Flagge repräsentierte Gruppen, Deutungshoheit betreffend die Regenbogenflagge, Kenntnis über Nutzung der Regenbogenflagge durch Pädophile, Haltung der Landesregierung zum Auftritt der Vertreter der Staatsanwaltschaft im CBS-Bericht, Gefahr der Einschüchterung durch Hausdurchsuchungen bzw. eines einschüchternden Effekts, mit den Ermittlungsverfahren betraute Behörden/Behördenmitarbeiter, aufgewandte Arbeitsstunden, Auswertung der Sozialen Netzwerke im Rahmen der Ermittlungsverfahren und ggf. daraus gewonnene strafrechtlich relevante Erkenntnisse, Haltung zu einem weiter verbreiteten Gefühl in der Bevölkerung, seine Meinung nicht äußern zu können
Kategorie
Kriminalität